Geschäftsbedingungen

Geschäfts- und Rahmenbedingungen für den Vertrag zwischen Couponbote und dem teilnehmenden Geschäftsinhaber (im Nachfolgenden “Teilnehmer” genannt).


  • Der Couponbote ist ein regelmäßig erscheinendes Printmedium, in welchem ein Coupon des jeweiligen Teilnehmers abgedruckt wird.
  • Erscheinungsweise: in der Regel 6 Ausgaben pro Jahr. Abhängig vom jeweiligen Gewerbeverein sind Abweichungen möglich.
  • Erst wenn sich 10 Teilnehmer aus dem Einzugsbereich eines Gewerbevereins angemeldet haben, kommt der Couponbote dort zustande.
  • Auflage: mindestens 100 Stück je Teilnehmer, also z.B. bei mindestens 10 Teilnehmern 1.000 Stück. Mit jedem weiteren Teilnehmer erhöht sich die Auflage um 100 Stück.
  • Verteilung: Jeder Teilnehmer verteilt mindestens 100 Exemplare an seine eigenen Kunden.
  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme für 12 Monate. Danach ist die Kündigung zur jeweils nächsten Ausgabe mit einer Frist von 4 Wochen möglich.
  • Teilnehmen können die lokalen Geschäfte aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistern (z:B. Friseure, Nagelstudios etc.). aus dem Einzugsbereich des Gewerbevereins. Teilnehmen können Mitglieder und Nichtmitglieder des Gewerbevereins. Mitglieder erhalten besondere Konditionen.
  • Die Ausgabe des Couponboten wird an den Gewerbeverein geliefert, von wo aus die Verteilung an die Teilnehmer erfolgt.
  • Unter einem Coupon wird eine besonders attraktives Angebot verstanden wie z.B. ein Preisnachlass auf ein Produkt, eine Produktgruppe o.ä. Der Preisnachlass kann mit einem fixen Eurobetrag oder in Prozent ausgewiesen werden. Auch Angebote in der Form “2 zum Preis von 1” , “ 2 für 1”, “3 für 2”, Gratisbeigaben o.ä. sind denkbar.
  • Für das Einlösen eines Coupons durch Kunden reicht das Vorzeigen desselben. Die Coupons dürfen nicht eingesammelt werden. Das Ziel ist eine möglichst weite Verbreitung des Angebots des Teilnehmers, um eine möglichst hohe Rücklaufquote zu erzielen. Daher ist die Übertragbarkeit des Coupons ausdrücklich erwünscht. Da auch die Verbreitung des Couponboten über soziale Medien erwünscht ist, können die Coupons auch durch reines Vorzeigen auf dem Smartphone eingelöst werden.
  • Für die erreichbare Anzahl an Rückläufern kann keine Gewähr übernommen werden. Die Anzahl an Rückläufern hängt erheblich von der Attraktivität des Angebots des Teilnehmers ab.
  • Layout: Das Layout ist vorgegeben und kann nicht nach individuellen Wünschen verändert werden. Jeder Teilnehmer muss u.a. ein eigenes Bild in Druckqualität (min. 300 dpi) hochladen. Dies sollte vorzugsweise ein Logo sein, aber auch ein Personenfoto, Produktfoto o.ä.. ist möglich.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Anzeigenplatz.
  • Dateneingabe: Für unvollständige Angaben, inhaltliche Fehler oder Rechtschreibfehler etc. ist der Teilnehmer verantwortlich. Es erfolgt kein Korrekturservice.
  • Für die Einhaltung geltenden Rechts (Urheberrechte etc.) haftet der Teilnehmer bezogen auf die von ihm eingestellte Anzeige.
  • Für folgende Berufsgruppen ist das Angebot nicht gedacht: Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler und Ärzte. Ich bitte um Verständnis. Sollte es einen besonderen Grund für eine Ausnahme geben, so ist die Anfrage mit Begründung schriftlich bei info@couponbote.de einzureichen.
  • Für jeden Teilnehmer ist ein Google-Konto Voraussetzung (wer z.B. ein Google Produkt nutzt, wie z.B. Google Playstore, kann dieses vorhandene Konto selbstverständlich nutzen). Falls noch nicht vorhanden, kann dieses kostenlos bei der Anmeldung erstellt werden.
  • Pro DINA5 Seite werden 5 Couponanzeigen abgedruckt. Bei 10 Anzeigen ensteht also ein DINA5 Flyer beidseitig bedruckt. Die Erweiterung des Flyers auf eine weitere DINA5-Seite erfolgt, sobald mindestens 3 weitere Teilnehmer verbindlich angemeldet sind.
  • Voraussetzung für die Teilnahme ist ein SEPA- Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat enthält die Befugnis vor jeder Ausgabe den vereinbarten Betrag (zzgl. MwSt.) abzubuchen. Dadurch werden die Kosten für das Einsammeln der Geldbeträge zum Vorteil aller Teilnehmer niedrig gehalten.
  • Das Lastschriftverfahren über den Zahlungsdienstleister Gocardless abgewickelt. Der Einzug wird 14 Tage im Voraus per Email angekündigt. Nach dem erfolgreichen Geldeinzug erhält der Teilnehmer die Rechnung per Email.
  • Wenn der Teilnehmer sein Coupon- Angebot für die jeweils nächste Ausgabe nicht rechtzeitig im System einpflegt, wird das gleiche Coupon-Angebot wie in der vorhergehenden Ausgabe verwendet.
  • Für alle Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen bzw. Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Mainz vereinbart.